1.12.05

Berliner Imam doch kein Hassprediger (II)

Laut Berliner Zeitung, taz und Berliner Morgenpost hat das Landgericht Potsdam entschieden, dass Imam Yakup Tasci vom ZDF nicht als "Hassprediger" bezeichnet werden darf, und ihm auch nicht Zitate bzgl. "stinkende Deutsche", die "in der Hölle landen" zugeordnet werden dürfen. Das Urteil ist ein Versäumnisurteil - der Anwalt vom ZDF kam nicht. Die Lage ist somit immer unübersichtlicher. In einem früheren Verfahren hatte das ZDF - wenn auch nur aus formalen Gründen - noch gewonnen. Laut Zeitung will das ZDF 1. Einspruch einlegen (wohl § 338 ZPO), 2. eine nicht näher erläuterte Feststellungsklage vor dem Landgericht München fortführen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen