9.12.06

Entscheidungen des Menschenrechtsgerichts werden nicht umgesetzt

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat bemängelt, dass Entscheidungen nicht umgesetzt werden (AFP, Tagesspiegel). Konkret spricht er den auch mir bekannten Fall Görgülü (Tagebuch der Familie) an:
Er sei daher "einigermaßen überrascht" darüber, dass das Straßburger Urteil im Verfahren um das Sorgerecht des türkischen Vaters Kazim Görgülü bis heute nicht umgesetzt sei. (...) Der Menschenrechtsgerichtshof verurteilte Deutschland im Februar 2004 wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie. Dennoch lebt der heute sieben Jahre alte Junge weiter bei einer Pflegefamilie.
Es ist sogar noch schlimmer. Zwar wird neuerdings die Zwangsadoption zumindest durch die Behörden nicht mehr betrieben; Herr Gramatke, der Leiter vom Jugendamt des Landkreis Wittenberg, versucht nun ("Plan B") statt dessen nun die Zwangspflegschaft (natürlich als Teil des "Kindeswohls"), wofür Herr Görgülü sogar die Kosten tragen müsste.

Das ist auch noch nicht alles. Herr Görgülü regt sich auf, dass die Stellvertretende Jugendamtsleiterin und Leiterin des sozialen Dienstes, Frau Pelz, wieder in der Sache tätig ist, obwohl sie für die Menschenrechtsverletzungen mitverantwortlich gewesen sei. Herr Gramatke reagierte: er drohte Herr Görgülü mit einer Strafanzeige. Görgülü liess seine Anwältin antworten. Leider erwähnt sie nicht das "Gestapo-Methoden" Urteil 1 BvR 1770/91 des BVerfG ("Das Recht des Bürgers, Massnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf Meinungsäusserungsfreiheit").

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