15.12.06

Piloten ist nichts verboten - ausser Steuerhinterziehung (2)

Die Idee eines Piloten, seinen Wohnsitz in einen Briefkasten in Dubai zu verlegen, überzeugte sein Finanzamt nicht. Das Finanzgericht Baden-Württemberg war aus folgenden Gründen ebenfalls nicht überzeugt (Quelle: C.H. Beck):
  • Er habe in der Nähe von Frankfurt eine Wohnung;
  • Er habe zwar seinen Miteigentumsanteil an seine Lebensgefährtin übertragen, behalte sich aber den Nießbrauch vor, und sie sei im Fall der Trennung zur Rückübertragung verpflichtet;
  • Vor dienstfreien Tagen gingen stets Flüge nach Frankfurt, und danach von Frankfurt ab;
  • Er sei im besagten Zeitraum nie in Dubai gewesen.
Hoffentlich stellt sich dieser Pilot im Cockpit nicht auch so dämlich an.

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