- Er habe in der Nähe von Frankfurt eine Wohnung;
- Er habe zwar seinen Miteigentumsanteil an seine Lebensgefährtin übertragen, behalte sich aber den Nießbrauch vor, und sie sei im Fall der Trennung zur Rückübertragung verpflichtet;
- Vor dienstfreien Tagen gingen stets Flüge nach Frankfurt, und danach von Frankfurt ab;
- Er sei im besagten Zeitraum nie in Dubai gewesen.
15.12.06
Piloten ist nichts verboten - ausser Steuerhinterziehung (2)
Die Idee eines Piloten, seinen Wohnsitz in einen Briefkasten in Dubai zu verlegen, überzeugte sein Finanzamt nicht. Das Finanzgericht Baden-Württemberg war aus folgenden Gründen ebenfalls nicht überzeugt (Quelle: C.H. Beck):
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen