28.5.10

Anderes Recht für Tauss

Der ehemalige Abgeordnete Jörg Tauss (damals SPD) wurde heute wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu 15 Monate Bewährung verurteilt. (AFP)

Der ehemalige Abgeordnete Matthias S. (CSU) wurde letztes Jahr im Stillen wegen des Besitzes von Kinderpornografie per Strafbefehl verurteilt (Süddeutsche Zeitung), das sind somit maximal 12 Monate Bewährung.

Die ehemalige Familienministerin Ursula von der Leyen (Tochter vom dubiosen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht) organisierte eine Vorführung von Kinderpornographie zu "Informationszwecken". Eine Strafanzeige gegen sie wurde natürlich umgehend eingestellt. (Die Welt, Twitpic)

Was lernen wir daraus:
1) Uschi darf alles
2) Ein CSU Abgeordneter darf nicht alles, aber es wird still geregelt
3) Bei einem lautstarken Uschi-Kritiker wird hart durchgegriffen.

Interessant (und widersprüchlich) ist, dass das Gericht zusteht, dass Tauss sich nicht das Material beschafft habe, um sich "sexuell zu erregen". Dennoch behauptet das Gericht, die Beschaffung sei "für private Zwecke und nicht für seine parlamentarische Arbeit als Internetexperte" (Über Letzteres hätte er die gewünschte Straffreiheit per §184b(5) StGB erhalten). Woher weiss das Gericht, wann ein Abgeordneter seine Mütze mit "MdB" Logo auf hat? Das Gericht behauptet weiter, "Es gehöre nicht zu den beruflichen Pflichten von Parlamentariern, Vertriebswege von Kinderpornografie zu recherchieren". Solche Widersprüche in Urteilsbegründungen sind eine gute Grundlage für eine Revision, und ich hoffe Tauss nutzt diese Chance.

Ich meine, Abgeordnete sollen sehr wohl die Dinge recherchieren, um die es in der öffentlichen Debatte geht. Seinerzeit waren Ursula von der Leyen und das BKA mit massiver Lügenpropaganda aufgefallen, als es darum ging, ein Gesetz für Netzsperren zu erlassen. (Um auf diese Weise die Grundlage für eine "chinesische" Sperr-Infrastruktur für die Zukunft zu schaffen, allerdings nicht für Glückspiel) Nach den Wahlen war das merkwürdigerweise alles gar nicht mehr so wichtig, und Uschi zeigt ihre Inkompetenz nun in einem anderen Ministerium. Ausserdem wurde bekannt, dass das Argument "Kinderpornographie" in Wirklichkeit schon in 2007 von der Musik-Industrie empfohlen wurde um Sperren zu begründen.

Den einzigen Vorwurf, den man Tauss machen kann, ist dass er seine "Rercherchen" weder sauber dokumentiert noch im Voraus mit Kollegen oder Mitarbeitern abgestimmt hat.

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