3.4.10

Gerdgas auf den Spuren von Barbra Streisand

Rechtsanwalt Schröder liess durch seinen Rechtsanwalt Nesselhauf den Rechtsanwalt Steinhöfel abmahnen wegen diesem Beitrag, der sich mit dem bisher unbekannten Beifahrer bei der Alkoholfahrt von Margot Käßmann befasst. (Focus) Unklar ist jedoch, welche der beiden Aussagen abgemahnt werden: die Beifahrer-Behauptung oder die "Putin-Lakai"-Bezeichnung. Klar ist jedoch, dass Schröder nun den Streisand-Effekt kennen lernt.

Den Beitrag selbst halte ich bzgl. der Beifahrer-Behauptung für zweifelhaft:
1) RA Steinhöfel gehört wohl kaum zu der entsprechenden Polit- oder EKD-Szene;
2) Wieso wurde der Name der prominenten Fahrerin an die Bildzeitung gegeben, nicht aber der Name des prominenten vermeintlichen Beifahrers?

Nachtrag 6.4.2010: Kaum ist die Osterpause vorbei, schon ist die einstweilige Verfügung zugestellt. Erlassen war sie bereits davor. Auch die Antragsschrift ist veröffentlicht, und auch von Anfängern problemlos zu verstehen: er war nicht Beifahrer. Und gleichzeitig ist nun klar, dass Schröder sich nicht gerichtlich gegen die "Putin-Lakai" Bezeichnung wehrt (die Antragsschrift geht nicht nochmal extra darauf ein, die eidesstattliche Erklärung des Ex-Kanzlers überhaupt nicht).

Nachtrag 9.4.2010: Kleinlaut schreibt Steinhöfel auf dem ursprünglichen Blog-Eintrag nun: "Die Behauptung ... beruhte auf unzutreffenden Informationen". Ursprünglich hatte er groß getönt, er habe zwei unabhängige Zeugen.

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