"Es ist gerichtsbekannt, dass Sekt auch in Saftgläsern seinen vollen Geschmack entfalten kann."Vom feucht-fröhlichen Amtsgericht Offenburg, Az: 1 C357/94 (C.H. Beck). Prost!
27.12.07
Gerichtsbekannt
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Medien, Menschenrechte, Manipulationen; und ein paar Katzengeschichten
"Es ist gerichtsbekannt, dass Sekt auch in Saftgläsern seinen vollen Geschmack entfalten kann."Vom feucht-fröhlichen Amtsgericht Offenburg, Az: 1 C357/94 (C.H. Beck). Prost!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen