17.1.07

Noch kein Hartz 4 für Peter Hartz

Das Manager-Magazin berichtet brühwarm aus dem Gericht über die Verhandlung gegen Peter Hartz wegen Untreue:
Hartz äußert sich zu seinen persönlichen Vermögensverhältnissen, die im Falle einer Geldstrafe eine Rolle spielen. Er habe 25.000 Euro Einkünfte pro Monat, sagt Hartz. Hinzu komme ein "angelegtes Vermögen" in Höhe von 2,7 Millionen Euro.
Damit erfüllt der Hartz 4 Erfinder noch nicht die Voraussetzungen für Hartz 4. Aber abwarten, wie hoch die Geldstrafe und die Rückforderungen von VW sein werden.

1 Kommentar:

  1. War wird die Antwort des Volkes auf die Gesetzlosigkeit seiner Elite zukünftig sein ?

    www.hartzVI.de

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