4.5.06

Mobilfunkantenne darf aufs Dach

Laut BGH-Entscheidung dürfen Vermieter ihren Mietern eine Mobilfunkantenne aufs Dach setzen, sogar wenn der Mieter einen Herzschrittmacher trägt (PC-Welt). Spätestens wenn eine Neuvermietung ansteht, dürfte dem Vermieter sein Sieg nicht mehr helfen: kaum einer möchte wohl unter einer Mobilfunkantenne leben - egal was die heutige Forschung sagt.

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