23.5.06
Ausgerastert
Fünf Jahre nach den Anschlägen des 11 September hat das Bundesverfassungsgericht die Rasterfahndung nach "Schläfern" verboten, da dies nur nur bei einer "konkreten Gefahr" und nicht bei einer "allgemeinen Bedrohungslage" zulässig sei. (AP, SPIEGEL, Lawblog). Was leider nur kurz erwähnt wird ist dass mit diesen (nun als rechtswidrig festgestellten) Maßnahmen kein einziger "Schläfer" entdeckt wurde: außer Spesen nichts gewesen.
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