Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Quelle: §259 StGB
Allerdings klagen Staatsanwälte nicht den Staat an. Das wäre doch Mandantenverrat!
Hier liegt eine Rechtsgüterabwägung vor. Datenschutzdelikte wiegen leicht im Vergleich mit Steuerhinterziehung.
AntwortenLöschenAußerdem sollten die Datenschutz-Apostel endlich einsehen: Es gibt sowieso keinen Datenschutz zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger. Statt unerfüllbaren und genau genommen nicht einmal wünschenswerten Illusionen hinterher zu laufen, wäre es richtiger und wichtiger die Geheimhaltungsschranken staatlicher Organe zu durchbrechen.
Die Datenschutz-Apostel machen sich zu Vasallen der Befehlshaber im Staat, indem sie nach Gesetzen jammern, die in der Praxis nur den Unterdrückern nutzen.
Es geht hier nicht um Datenschutz, sondern um Hehlerei.
AntwortenLöschenIch meine, es darf nicht sein, dass der Staat selbst Verbrechen begeht, um mutmassliche Verbrechen zu bekämpfen.
Die Sache wäre anders wenn die CD "gefunden" wäre, z.B. im Rahmen einer legalen Aktion gegen Datendiebe.
Die Steuerbetrüger erwischt man ohnehin früher oder später. Entweder über unzufriedene Ehepartner, oder über die Erbschaft. Spätestens dann wird nachversteuert.