14.11.07

Die zweigeteilte Mehrwertsteuer (V)

Nach Kontraste, der Welt und dpa lästert auch der Stern über die zweigeteilte Mehrwertsteuer:
So ist Esel nicht gleich Esel - steuertechnisch zumindest: Nicht nur für Hengste, Wallache, Stuten und Fohlen gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, sondern auch für Kreuzungen zwischen Eselhengst und Pferdestute (Maultier) sowie Pferdehengst und Eselstute (Maulesel). Der ermäßigte Satz ist auch für reinrassige Esel fällig, aber nur für geschlachtete. Für lebende Hausesel indes gilt der volle Mehrwertsteuersatz von derzeit 19 Prozent.
Also ich wusste bis jetzt nicht einmal den Unterschied zwischen Maultier und Maulesel. Aber erstaunlich, dass ein Esel stärker besteuert wird als ein Hengst.

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