17.7.05

Die zweigeteilte Mehrwertsteuer (II)

Nach Kontraste verrät die Welt weitere absurde Details über die zweigeteilte Mehrwertsteuer:
Auf einen Apfel werden sieben Prozent aufgeschlagen, auf Apfelsaft dagegen 16 Prozent. Ein Hamburger bei McDonald's am Tisch wird höher besteuert als im Außer-Haus-Verkauf.

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