Drei Friedhofs-Mitarbeiter, die im Krematorium das Zahngold von 600 Toten geklaut haben, wurden vom Amtsgericht Hof freigesprochen. Grund: es sei keine "Störung der Totenruhe". (AFP)
Die interessante Frage ist nun, was mit dem beschlagnahmten Geld geschieht (39000 Euro). Wird es an die Männer zurückgegeben? Oder wird der Staat (der ja über die Erbschaftssteuer sowieso schon Tote "beklaut") es behalten? Oder wird die Stadt Hof ihre Schulden bezahlen?
Was mir sonst noch zum Thema Zahngold einfällt: hier
Nachtrag 30.1.2008: Das OLG Bamberg sieht die Sache anders, und hat den Fall an eine andere Abteilung vom Amtsgericht Hof zurückgewiesen: Entnahme von Zahngold aus der Asche Verstorbener ist strafbar.
Nachtrag 29.5.2010: In einem anderen Fall sieht das OLG es als strafbar wegen "Verwahrungsbruch" aber nicht wegen "Störung der Totenruhe". (lawblog)
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