3.7.07

Geländegurke

Bei manchen Urteilen ist es bedauerlich, dass die Namen der Parteien nicht verraten werden. Ein ungenannter Geländewagen erweist sich als totale Fehlkonstruktion: das Urteil erwähnt eine deutlich verzögerte Beschleunigung bei 140 km/h und bemängelt zehn Sekunden zwischen Gangwechsel und weiterer Beschleunigung, sowie Bocken und Vibrieren bei Erreichen der Höchstgeschwindigkeit von 174 km/h aufgrund einer automatischen Abregelung. Das Vorgängermodell hatte diese "Features" noch nicht. Der unglückliche Käufer gewann den Prozess. (OLG Karlsruhe, Az.: 9 U 239/06)

Eine Google Suche nach Autos, die bei 174 km/h abgeregelt sind, findet diesen Artikel, allerdings von 2003, so dass nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob es sich um dieses Fahrzeug handelt. Außerdem ist dort von einem Vierstufen-Automatikgetriebe die Rede, im Urteil dagegen von einem Dreigang-Automatikgetriebe. Ich meine aber, dass das Urteil in den Punkt falsch ist, da Automatic-Getriebe heutzutage nicht mehr nur drei Gänge haben. Von der Marke her macht es aber Sinn, da sie in Deutschland kaum verkauft wird, und der Hersteller womöglich nicht daran gedacht hat, sein Produkt in einem Schnellfahrerland zu testen.

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