25.4.07

Berliner Imam doch ein "Hassprediger"

So ist das vor Gericht: noch vor knapp einem Jahr entschied das Landgericht Postdam, dass Imam Yakup Tasci vom ZDF nicht als "Hassprediger" bezeichnet werden dürfe. Doch das Oberlandesgericht Brandenburg (Urteil vom 23.4.2007, Az.: 1 U 10/06) sah das anders, und deshalb darf der Imam (mit der feinen Nase) vom ZDF nun doch wieder als "Hassprediger" bezeichnet werden (OLG Brandenburg, ZDF, ddp, epd, C.H. Beck). Dem Geruchsexperten ist das vermutlich egal: er hat Deutschland verlassen.

2 Kommentare:

  1. Hallo Tilman,

    habe den Artikel über den Imam gelesen. Sehr interessant.

    Mal sehen, wie es weitergeht.

    Georg

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  2. Ich glaube, da läuft nichts mehr. Die nächsthöhere Instanz würde nur noch über Rechtsfragen, nicht mehr über Tatsachenfragen entscheiden. Gestritten wurde aber über Tatsachen, nämlich ob er Deutsche als stinkend bezeichnet hatte oder ob das eine "falsche Übersetzung" sei.

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