16.11.05

Die zweigeteilte Mehrwertsteuer (IV)

Nach Kontraste und der Welt verrät nun auch dpa Details zur zweigeteilten Mehrwertsteuer:
Wer in Zuchtpferde, Münzen oder Schnittblumen investieren will, muss sich über die geplante Mehrwertsteuererhöhung keine Sorgen machen. (...) Aber zählen sie oder Süßigkeiten wirklich zur Grundversorgung und dienen am Kiosk erwerbliche Porno-Hefte der Allgemeinheit, während Babywindeln und Arzneimittel von 2007 an mit 19 Prozent besteuert werden sollen?

2 Kommentare:

  1. Zum Arzt etc. muss auch die "niedere" Klasse und wird somit noch mehr abgezockt obwohl schon nicht mehr viel da ist. In Zuchtpferde etc. investieren eh nur Leute, die nicht auf den Pfennig, äh cent schauen müssen...

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  2. Arzt ist wiederum steuerfrei (§4 Satz 14 UStG). Bei Medikamenten ist wiederum zu zahlen. So absurd ist das alles.

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