21.5.05

Beschäftigung eines Schwarzarbeiters wurde teuer

Eine Frau die Renovierungsarbeiten durch einen Moldawischen Schwarzarbeiter erledigen liess, wurde verurteilt die Abschiebekosten von 3650 Euro zu bezahlen (Haft, Passersatzbeschaffung und Transporte). Die Ausreden, der Moldawier habe nicht ihr, sondern ihrem Ehemann beim Aufräumen des Speichers geholfen, und das auch noch kostenlos und aus Gefälligkeit, waren dem Gericht nicht glaubhaft. (VG Koblenz, Az.: 3 K 2111/04.KO)

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