1.4.06

Gerhard Schröder, Haarspalter und Heuchler

Freitag fand eine Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg statt: Gerhard Schröder will Guido Westerwelle diese Aussage verbieten lassen:
Und natürlich gönne ich Gerhard Schröder jeden Rubel. Ich finde es allerdings problematisch, dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt.
Vor Gericht (Financial Times) ging es gestern nicht um Schröders ethische Maßstäbe, sondern um die Bedeutung des Wortes "Auftrag". Gerhard Schröders Anwalt besteht darauf, ein "Auftrag" im Sinne des §662 BGB habe er nicht gegeben, denn das sei eine Sache der betroffenen Firmen. Guido Westerwelles Anwalt sieht dagegen seine Aussage als Meinungsäußerung die auch politische Unterstützung beinhaltet, und verweist auf ein Schröder-Zitat:
Meine Zusage datiert vom 19.12.2005, und ich habe sie gegenüber dem russischen Präsidenten gemacht
Also hatte damals Schröder damit getönt, "zugesagt" zu haben, und heute tut er ahnungslos.

Heute legte u.a. die Berliner Zeitung und die Süddeutsche Zeitung noch nach: der Bund habe (als Schröder noch Kanzler war) "eine Milliardenbürgschaft zu Gunsten des russischen Gasriesen Gazprom grundsätzlich gebilligt", und Gazprom ist Mehrheitseigner der NEGP (auch als Gerdgas bekannt).

Schröder verkündet - wen wundert's - er habe auch davon nichts gewusst.

Nachtrag 3.4.3006: Schröder hat vor Gericht gewonnen (Netzeitung).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen