Die Schlagzeile "DU DRECKSVATER!" finde ich absolut daneben, egal was dem Mann nun vorgeworfen wird - das ist unterstes Niveau. Die Schlagzeile verstösst gegen 1 ("Wahrung der Menschenwürde"), 11 ("unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität"), 13 ("Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen").Ich hatte nicht viel erwartet, und war deshalb gestern von der Reaktion sehr positiv überrascht: die B.Z. bekommt eine öffentliche Rüge, allerdings wegen den Punkten 1, 6 und 9 des Pressekodex. Der Presserat stellte heute in einer Pressemitteilung klar: "Presse darf nicht an den Pranger stellen".
15.3.06
B.Z. Pranger-Schlagzeile gerügt
Folgende Beschwerde hatte ich am 5.1.2006 an den Deutschen Presserat geschickt:
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