„Friede und Gnade Gottes sei mit Euch“, beginnt das Gespräch. Dann druckst K. herum: Falls ein Muslim wisse, dass ein anderer Muslim ein Krimineller sei und die Ungläubigen wüssten davon und wollten von dessen kriminellen Taten etwas erfahren. Dürfe er ihnen dann etwas sagen?Soweit das abgehörte Gespräch, das wohl jeden Verfassungsschützer vor Begeisterung frohlocken lässt. Beim folgenden Verhör sagte K. dann auch bestimmungsgemäß: „Wenn ich nervös bin, vergesse ich vor Aufregung sehr viel. So bin ich immer. Ich vergesse bei Nervosität.“
Der Imam: „Wenn ein Muslim einen Muslim deckt, den deckt Gott am jüngsten Tag im Diesseits und im Jenseits.“
K.: „Aber auch, wenn es um ein abscheuliches Verbrechen geht, das den Muslimen, dem Islam und den Ungläubigen schadet?“
Imam: „Du darfst deinen Bruder weder ausliefern noch im Stich lassen.“
K.: „Aber wenn er ein Krimineller ist? Sie wissen genau Bescheid, dass man mit ihm zusammengekommen ist, und wollen mehr darüber wissen.“
Imam: „Wenn noch etwas passieren kann und anderen Unrecht getan wird, dann muss man aussagen.“
K.: „Sie haben ihn vorher festgenommen.“
Imam: „Dann sollst du vergessen, mein Bruder. Es ist ja nichts passiert. Du sollst sagen, dass es lange her ist. Dass du ein leicht erregbarer Mensch bist und dann schnell vergisst.“
1.4.05
Tipps vom Imam für's Verhör
Bei einem Prozess gegen mutmassliche Terroristen wurde ein Abhörprotokoll veröffentlicht und in der Süddeutschen Zeitung gedruckt von einem Mann mit einem (ungenannten, und anscheinend nicht angeklagten) Imam aus Leipzig:
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