27.3.10

Teurer Parkschaden (2)

Eine Aufklärungsdrohne hat beim Zurücksetzen eine Transall beschädigt. Trotz diverser Kameras und Sensoren. (FTD)

Nachtrag 1.4.2010: Es war ein Totalschaden. (SPIEGEL)

24.3.10

Nicht handzahm (23): die schwarze Hand





Fürchtet euch !!!

17.3.10

Verhandlung am LG Berlin 86 S 6/10

Zufällig hatte ich heute einen Tag Resturlaub genommen, da passte es einfach zu gut, sich eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin anzuschauen. Kläger ist ein bekannter Berliner Rechtsanwalt, Beklagte ist Rolf Schälike, der Betreiber von Buskeismus.de. Der besagte Rechtsanwalt möchte sich vor den Webseitenbetreiber (bzw. seiner Art der Berichterstattung über den Kläger) mit Hilfe vom Gewaltschutzgesetz schützen.

Im Sitzungssaal waren etwa 8 Stühle, einige Zuschauer mussten stehen oder auf dem Boden sitzen, darunter eine Zeichnerin (möglicherweise diese). Das Gericht bestand aus drei Richterinnen, Namen weiss ich nicht, standen auch nirgendwo. Der Kläger war nicht erschienen und war vertreten durch eine junge Anwältin, der Beklagte war erschienen und vertreten durch RA Reinecke von Schön & Reinecke.

Bei den meisten Verhandlungen vor Zivilgerichten habe ich Folgendes erlebt: Nach etwas formalem Geplänkel erzählt das Gericht, wie es die Sache sieht, und eine Seite wirkt unglücklich, und argumentiert aus der Defensive. So war es auch hier. O-Ton des Gerichts: "... Berufung wurde rechtzeitig eingelegt, das war es aber auch schon." Aua.

(zum AG Urteil, gegen das Berufung eingelegt wurde)

Die Berufung wird wohl als unzulässig abgewiesen werden, aus zwei formalen Gründen:
  1. In der Berufungsschrift wurde "mehr" beantragt als das Amtsgericht abgewiesen hatte. Konkret ging es anscheinend um eine in dem Antrag der Berufungsschrift fehlende Frist von 6 Monaten die in einem früheren und durch das AG bereits aufgehobenen Beschluss vom LG stehen soll, (aber im AG Urteil vom 28.4.2009 merkwürdigerweise nicht erwähnt wird), wobei es Streit zwischen Kläger-Anwältin und Gericht gab ob die Frist angegeben war oder nicht. Das Gericht meinte, das sei "nicht heilbar", die Kläger-RAin beantragte jedenfalls die 6 Monatsfrist, fast-O-Ton der RAin: "dass der [LG] Beschluss vom 16.3.2009 bestätigt wird mit der Massgabe, dass Dauer der Anordnung begrenzt auf 6 Monate auf Verkündung des Berufungsurteil bezieht". (Grammatikfehler sind meine)
  2. Die "Beschwer" sei weggefallen aufgrund der langen Zeit. Hier fragte das Gericht, ob denn in der Hauptsache geklagt worden sei. (Nein) Die RAin meinte, die einstweilige Verfügung für 6 Monate soll als Versuch dienen, beim Beklagten "Einsicht" zu erreichen, und falls ja, könne man sich die Hauptsache sparen. (Nachtrag: die FAZ hat diesen Punkt nicht richtig kapiert und bekam prompt unangenehme Post)
Inhaltlich wurde wenig verhandelt, da das Gericht das für überflüssig hielt. Was sonst noch zur Sprache kam:
  • Kläger mag anscheinend die Pressemitteilung nicht
  • "Hören Sie auf mit der Berichterstattung... in dieser Art... unwahre Tatsachen..."
Die Entscheidung soll "zum Schluss der Sitzung" ergehen, also irgendwann heute Nachmittag, und wird dann wohl hoffentlich beim Kläger stehen.

Einer der Zuschauer, der zum Schluss kurz die Hand des Beklagten geschüttelt hatte, kam mir bekannt vor. Er sieht aus wie dieser Journalist, dummerweise hat es bei mir erst nach 2 Stunden "bing" gemacht. (Ja, er war es)

Nachtrag 23:30:
Die skurrilen Zufälle werden immer mehr. 1) Sowohl der Kläger als auch ich waren auf einer Veranstaltung der ARD (Vorab-Filmvorführung) am Abend, er war sogar einer der VIPs mit reservierten Platz, ich drei Reihen dahinter auf einem normalen Platz. Ich habe aber bewusst vermieden ihn anzusprechen. 2) Ich meine, erneut den besagten Journalisten gesehen zu haben.

Nachtrag 15.4.2010: Das Urteil

16.3.10

Neues Wort (29)

Vajazzling: Glitzermüll auf frisch gewachsten Venushügel kleben, damit der für mindestens 5 Tage aussieht wie eine Disco-Kugel. (The Luxury Spot, gawker.com, glam.de) Vorteil: im Gegensatz zum peinlichen Arschgeweih ist dieser Unfug vergänglich.

Kanonenfutter wird knapp (9): Gibts hier einen Arzt?

Jetzt ist auch noch die Reparatur vom Kanonenfutter gefährdet: Bundeswehr-Ärzte kündigen in Massen. (FTD, Stern)

14.3.10

Die Taten des Frank-Walter Steinmeier (11): Der Untermieter

Der Stern erzählt eine etwas komplizierte Geschichte, an dessen Ende der ehemalige Aussenminister als Untermieter einer Wohnung und Verlierer einer Räumungsklage vorgestellt wird. (Nicht rechtskräftig, ich wette die Geschichte wird in der Berufung "verglichen" damit nicht noch mehr in der Presse steht)

Patenttrollen als Patent

Der Rechtsanwalt Clive D. Menezes hat das Patenttrollen selbst zum Patent angemeldet. Das Ganze ist wohl mehr scherzhaft gemeint, da die beschriebenen Tätigkeiten schon früher angewendet wurden. (Ist schon älter; gefunden bei Jonathan Schwartz, ex-Chef von SUN, der neuerdings etwas ablästert)

5.3.10

Schneeskulpturen in New Jersey müssen anständig werden

Nachdem nun Schultänze in Wisconsin, Taliban, Strafgefangene in Florida, Messe-Hostessen, der US-Bundesstaat Alabama, das US-Fernsehen, Cheerleader in Texas, Lastwagenfahrer in Texas, Kinder in US-Kindergärten, Daimler-Chrysler-Mitarbeitern in Indiana, US-Urinproben, PC-Tastaturen und Paris Hilton anständig geworden sind, geht es um Schneeskulpturen in New Jersey. Nach einer Anzeige eines braven Nachbarn musste eine in einem Garten gebaute Schneeskulptur der Venus von Milo mit einem Bikini-Oberteil und einem Tuch vehüllt werden. (AFP, New York Daily News mit mehr Details)